Ein Trendverlauf wird als Aufwärtstrend oder als ein aufwärts ausgerichteter Trend bezeichnet, wenn er folgende Kriterien in einem im Vorfeld definierten Zeitfenster aufweist: (1) eine Aneinanderreihung von steigenden Hochs und steigenden Tiefs, wobei es dabei für die Definition unerheblich ist, ob sich diese Bewegungsextreme miteinander über Trendlinien verbinden lassen; (2) über den Einsatz von gleitenden Durchschnitten wird eine steigende Tendenz ausgewiesen. (2.1) Bei einem Einsatz nur eines gleitenden Durchschnittes liegt uns ein Aufwärtstrend vor, wenn der jeweils letzt berechnete Durchschnittspunkt höher liegt, als ein voranliegender Durchschnittspunkt. (2.2) Kommen zwei gleitende Durchschnitte zum Einsatz, definieren wir einen Aufwärtstrend, wenn der Durchschnitt mit der kleineren Maßeinheit oberhalb des Durchschnitts mit der längeren Maßeinheit liegt (z.B. liegt der 10 Tagesdurchschnitt oberhalb des 20 Tage Durchschnitts) und (kann als Zusatzbedingung eingesetzt werden) beide Durchschnitte zeigen für sich genommen aufwärts (siehe 2.1). (2.3) Kommen drei gleitende Durchschnitte zum Einsatz, gilt ein Aufwärtstrend als intakt, wenn alle drei Durchschnitte entsprechend ihrer Maßeinheiten „sortiert“ sind: der kürzeste Durchschnitt (z.B. 10 Tage) liegt oberhalb des mittleren Durchschnitts (z.B. 20 Tage) und beide Durchschnitte liegen oberhalb des längsten Durchschnittes (30 Tage Maßeinheit). Idealerweise sind dabei alle drei Durchschnitte auch noch aufwärts ausgerichtet. (2.4) Der Einsatz von vier Durchschnitten wird meist genutzt, um die Einstufungen des Trends nach Primär-, Sekundär- oder Tertiärtrend durchführen zu können.