Ein Trendverlauf wird als Abwärtstrend oder als ein abwärts ausgerichteter Trend bezeichnet, wenn er folgende Kriterien in einem im Vorfeld definierten Zeitfenster aufweist: (1) eine Aneinanderreihung von fallenden Hochs und fallenden Tiefs, wobei es dabei für die Definition unerheblich ist, ob sich diese Bewegungsextreme miteinander über Trendlinien verbinden lassen; (2) über den Einsatz von gleitenden Durchschnitten wird eine fallende Tendenz ausgewiesen. (2.1) Bei einem Einsatz nur eines gleitenden Durchschnittes liegt uns ein Abwärtstrend vor, wenn der jeweils letzt berechnete Durchschnittspunkt tiefer liegt, als ein voranliegender Durchschnittspunkt. (2.2) Kommen zwei gleitende Durchschnitte zum Einsatz, definieren wir einen Abwärtstrend, wenn der Durchschnitt mit der kleineren Maßeinheit unterhalb des Durchschnitts mit der längeren Maßeinheit liegt (z.B. liegt der 10 Tagesdurchschnitt unterhalb des 20 Tage Durchschnitts) und (kann als Zusatzbedingung eingesetzt werden) beide Durchschnitte zeigen für sich genommen abwärts (siehe 2.1). (2.3) Kommen drei gleitende Durchschnitte zum Einsatz, gilt ein Abwärtstrend als intakt, wenn alle drei Durchschnitte entsprechend ihrer Maßeinheiten „sortiert“ sind: der kürzeste Durchschnitt (z.B. 10 Tage) liegt unterhalb des mittleren Durchschnitts (z.B. 20 Tage) und beide Durchschnitte liegen unterhalb des längsten Durchschnittes (30 Tage Maßeinheit). Idealerweise sind dabei alle drei Durchschnitte auch noch abwärts ausgerichtet. (2.4) Der Einsatz von vier Durchschnitten wird meist genutzt, um die Einstufungen des Trends nach Primär-, Sekundär- oder Tertiärtrend durchführen zu können.